Treppenlift Kostenübernahme: IV, AHV, Krankenkasse

Es gibt unterschiedliche Anlaufstellen, die für eine Treppenlift Kostenübernahme infrage kommen. Zum einen die IV oder AHV, – zum anderen die Krankenkasse, aber auch unabhängige Organisationen wie die Pro Infirmis oder Pro Senectute können potenziell einen Zuschuss leisten. Welche Vereinigung welchen Betrag unter welchen Voraussetzungen übernimmt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Treppenlift Kostenübernahme durch die IV

Ist das Rentenalter noch nicht erreicht, entscheidet die IV (Invalidenversicherung) über eine mögliche Kostenübernahme für einen Treppenlift. Gleich wie bei der Kostenerstattung- oder Beteiligung für andere Hilfsmittel wie beispielsweise einem Rollstuhl, sind neben dem erwerbstätigen Alter zwei weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

  1. Aus gesundheitlichen Gründen (körperlich, psychisch oder geistig) ist der alltägliche Tätigkeitsbereich (privat oder beruflich) nicht mehr selbständig ohne das Hilfsmittel zu bewältigen. Das gesundheitliche Leiden muss ausserdem durch einen Arzt bestätigt sein.
  2. Der gesundheitliche Beeinträchtigung sollte voraussichtlich länger als 12 Monate andauern. Zum Beispiel, wenn jemand das Bein bricht, wird die IV die Kosten für einen Rollstuhl nicht übernehmen.

Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen muss der Einbau eines Treppenliftes mindestens 10 % Leistungssteigerung bewirken, damit die IV die Treppenliftkosten übernimmt. Diese Leistungssteigerung kann zum Beispiel das selbständige Verlassen des Hauses und somit das eigenständige Einkaufen darstellen. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird in den meisten Fällen der Treppenlift von der IV leihweise abgegeben. Das bedeutet, dass der Lift von der IV bezahlt wird sowie Eigentum der IV bleibt.

Treppenlift Flow X Treppenlift um eine Kurve

Übernimmt die AHV gewisse Kosten für einen Treppenlift?

Ist das erwerbstätigen Alter überschritten, wäre die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) die richtige Anlaufstelle, aber anders wie bei Hilfsmitteln wie zum Beispiel Rollstühlen, Pflegebetten oder Elektromobilen, werden Treppenlifte leider nicht von der AHV mitfinanziert. Lediglich wenn die Antragstellerin die minimalen Lebenskosten nicht decken kann, können Ergänzungsleistungen bezogen werden.

Treppenliftkosten Krankenkassen Zuschuss

Die dritte Option für eine Kostenerstattung ist die Krankenkasse, wobei die Grundversicherung normalerweise keine Beiträge leistet. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Zusatzversicherung einen Teil der Kosten für einen Treppenlift übernimmt. Jedoch unterscheidet sich das je nach Krankenkasse und abgeschlossener Zusatzversicherung, deshalb empfehlen wir Ihnen, dies direkt mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären.

Kostenbeteiligung durch andere Organisationen

Neben den unterschiedlichen Versicherungen gibt es zudem verschiedene Organisationen, die Personen, welche auf einen Treppenlift angewiesen sind, unterstützen. Aus diesem Grund lohnt es sich bei Ablehnung eines Zuschusses von der AHV, IV oder der Krankenkasse, sich mit den folgenden Organisationen auseinanderzusetzen:

Ausführliche Beratung

Wie Sie dem Text entnehmen konnten, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten. Kontaktieren Sie uns deshalb auch gerne telefonisch, damit wir auf Ihre individuelle Situation eingehen und Sie entsprechend mithilfe unserer langjährigen Erfahrung beraten können.
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